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Ich biete Sicherheit

Betriebsräte sollen Alleskönner sein.

Die schlichte Formulierung im Betriebsverfassungsgesetz lautet:

Ihre Aufgaben sind darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.

Ich bin kein Alleskönner

Aber ich kann Betriebsräten helfen, die Mammutaufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz leichter zu machen.

Ich begleite, qualifiziere und berate Betriebsräte bei:

  • Fragen und Regelungen und bei Konfliktlösungen im betrieblichen
    Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • bei der Mitbestimmung und der Mitgestaltung bei ganzheitlichen
    Gefährdungsbeurteilungen
  • bei Strategie- und Zukunftsplänen

Warum kann
ich das?

Ich war über 40 Jahre bei einem großen Maschinenbauer am Bodensee beschäftigt.

24 Jahre Betriebsrat, davon 12 Jahre freigestellt. Aus Interesse wurde Berufung, und wie es so ist, auch mein Beruf, als Fachkraft für Arbeitsschutz. Meine Ausbildung als systemischer Coach hilft mir, bei der Beratung und Begleitung.

Mein Herz schlägt ebenso lang für die gewerkschaftliche Vertretung. Meine Heimat beim Deutschen Gewerkschaftsbund ist die
IG Metall, für die ich ehrenamtlich in verschiedenen Gremien tätig bin.

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Die einfache Antwort: Weil er es kann!

Die nachdenkliche Antwort: Weil er diese Aufgabe hat, und damit seine Kolleginnen und Kollegen vor Unfallgefahren und gesundheitlichen Schäden bewahren kann.

Berichte von Betriebsräten und große Umfragen zeigen: Auch 25 Jahre nach Einführung des Arbeitsschutzgesetzes ist der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz, immer noch kein Selbstverständnis! Allen Grund für Betriebsratsgremien, nachzufragen und aktiv zu sein!

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Ich helfe euch, die mutigen Schritte zu machen…

 

Neue Arbeitsformen, wie „Agiles Arbeiten“ in Produktion und Büro in Verbindung mit „Homeoffice“ und „Desk Sharing“, das sog. „Schreibtischteilen“ erfordern eine neue Sichtweise und Regelungskompetenz von Betriebsräten, auch beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Betreuung der Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Selbstverantwortung in einem entgrenzten Arbeits- und Lebensbereich, den neuen Arbeitsbedingungen in ihrem privaten Umfeld, sind Herausforderungen für den verantwortungsbewussten Betriebsrat!

Ich helfe euch, bei diesen komplexen Themen, die Übersicht zu behalten…

Die betriebliche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Gesetz dem Arbeitgeber auferlegt. Das Arbeitsschutzgesetz regelt nicht abschließend die betriebliche Umsetzung und lässt dem Arbeitgeber, Spielräume für die Umsetzung. Das eröffnet bewusst den Raum für die erzwingbare Mitbestimmung für den Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Diese Möglichkeit gibt den Weg vor, für eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber für konkrete Maßnahmen zu kontinuierlichen Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen.

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Ich helfe euch, bei „eurer“ Betriebsvereinbarung…  

 

Der Arbeitgeber hat aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes für die betrieblichen Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sorgen. Aufgrund dieser Verpflichtung werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmediziner bestellt. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem Arbeitsschutzgesetz) geregelt. Ihre Aufgabe ist es den Arbeitgeber und den Betriebsrat zu beraten!

Vorausschauende Betriebsräte nutzen die Beratungsrechte für eine gut abgestimmte Vorgehensweise zum Nutzen eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes!

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Ich helfe euch dabei, dafür Brücken zu bauen… 

Kontakt

Telefon: 07554 – 989801
micha.presser@lernenmitblickwinkel.de